Versicherung von Equipment, Hausrat und Lagerbeständen
Die bei Vermietungen meistgestellte Frage ist, ob das eigene Equipment (z.B. Musikinstrumente, Fotoequipment, Elektronik, gelagerte Dinge) in den Räumen über KULTRAUM® versichert ist.
Die klare Antwort: Nein, Sachen der Mieter sind nicht über KULTRAUM® versichert.
Vermieter haften grundsätzlich nicht für das in Mieträume eingebrachte Inventar, auch nicht in privaten Wohnungen oder Geschäftsräumen. Viele schließen daher zuhause eine Hausratversicherung ab, Unternehmen eine Geschäftsversicherung. Musiker und Künstler lassen dies jedoch oft völlig außer acht, obwohl sich gerade hier das Equipment leicht auf fünfstellige summieren kann und in vielen Fällen auch häufig transportiert wird (Konzerte, Tourneen, Ausstellungen).
Tipp: Getreu dem Motto “vom Musiker für Musiker” hat KULTRAUM® mit einem großen Versicherer verschiedene günstige Versicherungspakete für Musiker, Künstler und Bands erarbeitet. Auch ohne Abschluss einer Versicherung gibt es da eine kollegiale Beratung und wichtige Infos. Bei Interesse bitte eine Anfrage über das Kontaktformular senden (nur für interne Mieter möglich).
Haftpflichtversicherung
Private Mieter
KULTRAUM® hat eine Vermieterhaftpflichtversicherung. Kommt jemand beispielsweise durch mangelnde Reinigung, defekte Beleuchtung o.ä. zu Schaden, wird dies durch die Vermieterhaftpflichtversicherung der KULTRAUM® GmbH reguliert. Das trifft auf alle zu, die aufgrund von privaten Mietverhältnissen bei KULTRAUM® unterwegs sind, in der Regel Musiker, Künstler und ihre Gäste, Freunde, Angehörige usw. (im Rahmen der Hausordnung). KULTRAUM® haftet nicht für sich unberechtigt in den Objekten aufhaltende Personen.
Gewerbliche Mieter
Gewerbliche Mieter (z.B. Musikschulbetreiber, Aufnahmestudios, Werkstätten o.ä.) benötigen eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung. Sie selbst und ihre Kunden sind für den Weg von der öffentlichen Straße bis zum Mietraum nicht über KULTRAUM® haftpflichtversichert. Gewerbliche Mieter haben somit auch für diesen Weg die Verkehrssicherungspflicht.
Parkplätze
Das Parken auf von KULTRAUM® ausgewiesenen Parkflächen geschieht immer auf eigene Gefahr.