Reparaturen

An den Mieträumen

Privates Mietverhältnis

Im Gegensatz zum Wohnraum übernimmt der Mieter nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsbeginn alle Kosten für Reparaturen und Instandhaltung in und an der Mietsache. Dies gilt auch, wenn der Mangel nicht vom Mieter selbst sondern von KULTRAUM® oder einem Dritten festgestellt wird. Die Instandhaltungspflicht trifft nur auf Mängel zu, die nicht im Rahmen der Raumübergabe vermerkt wurden. Alle Reparaturen und Instandhaltungen müssen fachlich korrekt ausgeführt werden, je nach Mangel ist also ein Fachgewerk zu beauftragen oder der Schaden von KULTRAUM® beheben zu lassen. Hausmeisterliche Instandhaltung und Renovierung kann in Eigenleistung ausgeführt werden, jedoch sind Eingriffe in die Elektrik, Brandmelde- oder Heizungsanlage verboten.

Der Eigenanteil des privaten Mieters beträgt maximal 150 € je Einzelfall und maximal 300 € im Jahr.

 

Gewerbliche Mietverhältnisse

Bei gewerblichen Mietverhältnissen übernimmt der Mieter alle Reparaturen und Instandhaltungen in und an der Mietsache nach Ablauf von einem Monat nach Vertragsbeginn. Innerhalb des ersten Monats übernimmt der Mieter nur Kleinreparaturen. Alle Reparaturen und Instandhaltungen müssen fachlich korrekt ausgeführt werden, je nach Mangel ist also ein Fachgewerk zu beauftragen oder der Schaden von KULTRAUM® beheben zu lassen. Hausmeisterliche Instandhaltung und Renovierung kann in Eigenleistung ausgeführt werden, jedoch sind Eingriffe in die Elektrik, Brandmelde- oder Heizungsanlage verboten.

Der Eigenanteil des gewerblichen Mieters beträgt maximal 300 € je Einzelfall und maximal 1.000 € im Jahr.

Hinweis: KULTRAUM® gibt zu allen Kleinreparaturen kostenlosen E-Mail-Support, bitte das Kontaktformular nutzen.

Die hier gemachten Angaben sind ein allg. Hinweis. Es gelten immer die vertraglichen Regelungen im Einzelfall.

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