Infos zur Anmietung bei Kultraum

  • (Mindest-) Ausstattung: Tageslicht, Heizung, 2 Stromkreise, Licht, Sicherheitstür
  • alle Räume ohne Equipment oder Inventar
  • nur eine Person als Mieter (Vertragspartner)
  • Korrespondenz und Vertragsabwicklung ausschließlich online;
    Aus dokumentarischen Gründen erteilen wir telefonisch keine Auskünfte zu Mietverhältnissen
  • Gewährte Rabatte gelten maximal für ein Jahr, wenn nicht anders vereinbart
  • Untervermietung erst ab 30 m²;
    Unter 30 m² Raumgröße ist Untervermietung nicht möglich, über 35 m² ist sie im Einzelfall genehmigungspflichtig
  • genaue Abrechnung von Energie- und Nebenkosten;
    Einmal im Jahr werden Energiekosten nach Verbrauch und Nebenkosten in Umlage abgerechnet
  • private oder gewerbliche Haftpflichtversicherung erforderlich;
    eine Haftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio. € Deckungsumfang ist Voraussetzung für das Mietverhältnis
  • Mülltrennung ist Pflicht
  • Unregelmäßigkeiten sind gebührenpflichtig (s. Zahlungsbedingungen)
  • keine Vermietung an Personen unter 21 Jahren (Ausnahme: Einzelmusikerplätze);
    In Einzelfällen machen wir hier eine Ausnahme (z.B. mit Bürgschaft der Eltern)
  • max. 9 Personen dürfen gleichzeitig in einem Raum anwesend sein
    Ausnahme: Größere Bandprojekte (z.B. Big Band) nach Rücksprache
  • die KULTRAUM®-Objekte sind videoüberwachtes Privatgelände mit autom. Zugangskontrolle,
    unberechtigten Personen ist der Zutritt nicht gestattet
  • Partys, Feiern, Veranstaltungen usw. sind haftungsrechtlich nicht möglich
  • die Mietsicherheit beträgt 2 Warmmonatsmieten

Hinweis: Umfangreiche Informationen zu Rabattregeln, Schlüsseln, Kündigung und weiteres findet sich in den allgemeinen Informationen zum Mietverhältnis.

Ein Mustermietvertrag ist hier einsehbar.

Enthalten einzelne Mietverträge abweichende Regelungen, so gelten immer die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Feb. 2017

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